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Medizinrecht ?

In den letzten Jahren hat sich das Medizinrecht als eigenes Spezialgebiet herausgebildet. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das u.a. Zivilrecht (z.B. Arzthaftung, ärztliches Gesellschaftsrecht, Verträge mit Privatpatienten, Honorarforderungen), Sozialrecht (z.B. Vertragsarztrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfungen), öffentliches Recht (z.B. Arzneimittelrecht) und Strafrecht (z.B. Kunstfehler) umfasst. Entsprechendes gilt für das Recht der Zahnärzte und der übrigen Gesundheitsberufe.

Ich fing vor einigen Jahren an, mich mit diesem Rechtsgebiet zu befassen, als mein Bruder, der Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist, seine Praxisklinik eröffnete und daher ab diesem Zeitpunkt "Beratungsbedarf in der Familie" bestand. Durch diese familiäre "Vorbelastung" und Kontakte zu Ärzten verschiedenster Fachgebiete aus dem Freundes- und Bekanntenkreis konnte ich auch ein Netzwerk aufbauen, dass mir informell hilft, wenn es im Bereich von Fällen aus dem Medizinrecht für eine Einschätzung auf medizinisches Spezialwissen ankommt.